Zum Vertragsrecht gehören:

  • Erstellung sämtlicher Vertragsentwürfe für gängige Rechtsverhältnisse
  • Prüfung einzelner Vertragsklauseln
  • Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, Gewährleistungsrechten, Zahlungsfristen und Zahlungspflichten
  • Prüfung vertraglicher Nebenpflichten, wie Beratungs- und Hinweispflichten, Haftungsfragen und Schadenersatzfragen etc.