Zum Vertragsrecht gehören:
- Erstellung sämtlicher Vertragsentwürfe für gängige Rechtsverhältnisse
- Prüfung einzelner Vertragsklauseln
- Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, Gewährleistungsrechten, Zahlungsfristen und Zahlungspflichten
- Prüfung vertraglicher Nebenpflichten, wie Beratungs- und Hinweispflichten, Haftungsfragen und Schadenersatzfragen etc.