Paul & Reetz Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie

  • bei der Durchsetzung Ihrer Eigentumsansprüche in der Eigentümerversammlung
  • bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Hausverwaltung
  • als WEG-Verwalter in der Eigentümerversammlung
  • als Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis
  • als Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger, Bauunternehmen und Handwerkern
  • als Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Gläubigern, Banken, Zwangsverwaltern und Vollstreckungs- gerichten