Paul & Reetz Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie
- bei der Durchsetzung Ihrer Eigentumsansprüche in der Eigentümerversammlung
- bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Hausverwaltung
- als WEG-Verwalter in der Eigentümerversammlung
- als Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis
- als Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger, Bauunternehmen und Handwerkern
- als Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Gläubigern, Banken, Zwangsverwaltern und Vollstreckungs- gerichten