Sie haben ein Problem auf einer Baustelle? Ihre Werklohnforderung wird nicht bezahlt? Gibt es Mängelrügen in Ihrem Bauvorhaben, berechtigt oder unberechtigt? Was steht überhaupt in der VOB/B? Wann tritt ein Bauverzug ein und was ist dann zu veranlassen, wenn es auf der Baustelle einfach nicht weitergeht? Ich habe auch Bauvorhaben in eigener Sache durchgestanden und das Baurecht aus der juristischen Sicht wie auch aus der praktischen Sicht des Bauunternehmers und des Bauherren erlebt.
- Abschluss eines Bauvertrages nach BGB-Werkvertragsrecht
- Abschluss eines Bauvertrages nach VOB/B
Ich helfe Ihnen während der Bauausführung bei:
- Änderungswünschen
- Vertragsnachträgen
- Baumängeln, Bauverzug
- Durchsetzung Ihrer Werklohnforderung
- Durchsetzung der Sicherheitsleistung
- Durchführung der Abnahme
- Hierzu gehört auch das Architektenrecht.
Ich berate Sie bei der:
- Durchsetzung Ihrer berechtigten Architektenhonorare
- Abwehr unberechtigter Architektenhaftung
- Formulierung geeigneter Vertragsklauseln